Disclaimer
Die Tabelle ist aktuell nicht von einer Person mit einer juristischen Ausbildung geprüft. D.h. für dich, dass der Text dir als Orientierung, Ausgangslage und Inspiration dienen kann, aber wenn du etwas für dich regeln möchtest, dann prüfe das selbst oder mit Fachpersonen nach. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für eure persönlichen rechtlichen Entscheide. Ausserdem gibt es zum Teil kantonale Unterschiede in den Regelungen, bspw. bei Erbschaftssteuern. Es lohnt sich hier also sowohl national wie auch kantonsspezifisch zu recherchieren.
Wir werden diese Tabelle fortlaufend ergänzen und freuen uns über Impulse, Rückfragen oder Verbesserungsvorschläge von dir. Besonders dann, wenn du die Lücken in den Tabellen noch auffüllen kannst oder persönliche Erfahrungen zu einem der Themen teilen kannst. Melde dich dazu hier.
Wir gehen der Einfachheit halber bei unseren Formulierungen und Recherchen von einer Triade aus. Wir sind uns aber bewusst, dass es auch grössere und verschieden aufgebaute Polyküle gibt.
| Thema | Lage | Empfehlung | Quellen/Links |
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Altersvorsorge
Aktualisiert 01.11.2025 |
In der Schweiz ist die Altersvorsorge über 3 Säulen geregelt.
1. Säule ist die AHV und gibt eine Grundsicherung.
2. Säule ist die Pensionskasse.
Bei manchen Pensionskassen ist es möglich, eine Konkubinatspartner*in zu begünstigen in einem Todesfall. Dies dann, wenn die überlebende Person sich entweder um ein gemeinsames Kind kümmert oder 5 Jahre mit der verstorbenen Person zusammengelebt hat. Das ist rechtlich vorgegeben.
Dies auf mehrere Personen zu übertragen ist nicht möglich. Das Konkubinat ist definiert als zwei Personen.
Die 3. Säule sind die eigenen Investitionen in die Altersvorsorge, welche in a.) und b.) aufgeteilt werden. Bei der Säule 3a) gibt es steuerliche Vorteile für verheiratete Paare. Das Geld in 3a) darf nur an eine Person gehen, mit der die verstorbene Person verheiratet oder 5 Jahre in einer Lebensgemeinschaft war.
Bei 3b) ist es sehr individuell, welche Lösung gesucht wird und braucht Rücksprache mit dem Vorsorgeunternehmen, wie die Auszahlungen genau laufen. Es ist auch möglich, z.B. einfach private Aktien zu kaufen, die dann im Todesfall in der Erbmasse enthalten sind. |
Wenn ihr Gelder in der Säule 3a oder der Pensionskasse habt, welche nur von einer Person aus der Triade bezogen werden können, dann könnt ihr das mit entsprechenden Anpassungen in eurem Testament wenigstens zum Teil ausgleichen.
Z.B., dass die Person mehr Geld aus eurer Säule 3b. bekommt, über die ihr frei verfügen könnt.
Hier gilt es allfällige kantonale Erbschaftssteuern zu berücksichtigen, die Personen ausserhalb einer Ehe bezahlen müssen. |
BSV:
Alters- und Hinterlassenen-versicherung AHV BSV: Berufliche Vorsorge und 3. Säule
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Erben
Aktualisiert 01.11.2025 |
Am 1. Januar 2023 wurde das Erbrecht angepasst. Neu sind Eltern vom Pflichtteil ausgenommen. Es gibt einen Pflichtteil für deine Kinder und deine*n Ehe-Partner*in oder eingetragene Partnerschaft. Das bedeutet, dass es mehr Freiheiten gibt, deine Vermögenswerte nach deinen Vorstellungen zu verteilen.
Das heisst, dass du alle deine Partner*innen in deinem Testament berücksichtigen kannst. Berücksichtige hier allfällige kantonale Erbschaftssteuern, die nicht verheiratete Personen (auch im Konkubinat) bezahlen müssen.
Falls du auf ein Testament verzichtest, wird die gesetzliche Erbfolge angewandt. Nicht verheiratete Partner*innen (auch Konkubinat) erhalten nichts. Bei einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft erhalten dein*e Ehepartner*in und deine Kinder Vermögen. Falls du keine Kinder hast, wird das Vermögen zwischen dein*er Partner*in und deinen Eltern aufgeteilt. |
Erstelle ein Testament. Das ist ohne Notariat möglich.
Es muss aber einige Formalien erfüllen:
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ellexx: ja, nein, villeicht - darum rechne, wer sich ewig bindet
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Gefängnis Besuch
Aktualisiert 01.11.2025 |
Das ist kantonal nicht einheitlich geregelt. Grundsätzlich braucht es eine Besuchsbewilligung von der Staatsanwaltschaft. Es deutet nichts darauf hin, dass eine Diskriminierung von Menschen in Mehrfachbeziehungen existiert in diesem Bereich. | ||
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Invaliden-Assistenz
Aktualisiert 01.11.2025 |
Aktuell haben wir dazu keine Recherche gemacht. | ||
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Kinder
Aktualisiert 01.11.2025 |
Aktuell haben wir dazu keine Recherche gemacht. Wir sind aber in Kontakt mit einem Verein, welcher sich mit dem Thema beschäftigt. | ||
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Konto (gemeinsam)
Aktualisiert 01.11.2025 |
Gemeinschaftskonten gehen bspw. bei Postfinance für bis zu 4 Personen. Es gibt auch Kreditkarten, bei denen du mehrere Partner*innenkarten beantragen kannst, z.B. eine Hauptkarte + 5 Zusatzkarten. Die Abrechnung könnt ihr dann jeweils aufteilen. |
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Krankheit/Unfall
Aktualisiert 05.11.2025 |
Mit der Hilfe einer Patient*innen-Verfügung und der Entbindung der Ärzt*innen von der Schweigepflicht kannst du sicherstellen, dass deine Partner*innen Zugang zu dir haben, wenn du selber nicht mehr entscheidungsfähig bist. | Regle diesen Punkt zeitnah und wenn du eine Hausärzt*in hast, frage nach, ob du entsprechende Dokumente dort hinterlegen kannst. |
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Krankenkasse
Aktualisiert 01.11.2025 |
Die Grundversicherung ist unabhängig vom Personenstand. Jedoch kann es bei den Zusatzversicherungen Vorteile geben, wenn die Personen im gleichen Haushalt leben. Hier beziehen sich die Formulierungen auf Kinder und Partner*in (Sing.) kein Hinweis gefunden, dass dies ausgeweitet wird.
Allg. scheint das Thema Versicherung stark vom Anbieter abzuhängen, welche Boni sie geben und welche nicht. |
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Straftaten (Aussage vor Gericht)
Aktualisiert 01.11.2025 |
In Artikel 168 aus dem StPO steht:[1] “Das Zeugnis können verweigern die Ehegattin oder der Ehegatte der beschuldigten Person oder wer mit dieser eine faktische Lebensgemeinschaft führt”.
Der Begriff Lebensgemeinschaft wird oft im Kontext eines Konkubinats (2 Personen) verwendet. Daher gehen wir davon aus, dass eine Triade sich nicht auf diese Klausel beziehen könnte.
[1] Art. 165 ZPO ist ähnlich formuliert |
Solltest du tatsächlich in diese Lage kommen, dann kläre mit deinem Rechtsbeistand ab, ob ihr euch darauf berufen könnt, dass ihr in einer Lebensgemeinschaft seid. Kontaktiere uns gerne in einem solchen Fall über den Ausgang dieser Beratung, damit wir diese Informationen mit der Non-Monogamie Community teilen können. | |
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Verantwortungs-gemeinschaft
Aktualisiert 01.11.2025 |
Ist aktuell in der Schweiz nicht möglich. Wir sind am Thema dran. Schau auf unsere Website für weitere Informationen zum Thema. |
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Witwenrente
Aktualisiert 01.11.2025 |
Es gibt eine aktuelle politische Debatte zu dem Thema. Wir ergänzen diesen Punkt sobald etwas klarer wird, wie sich diese entwickelt. | Der Bund: Keine Witwenrenten bei Konkubinatspaaren | |
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Wohnen (Eigentum)
Aktualisiert 01.11.2025 |
Haben wir aktuell keine Recherche gemacht. | ||
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Wohnen (Miete)
Aktualisiert 01.11.2025 |
Bei verheirateten Menschen ist es nicht möglich, dass ein*e Partner*in die Wohnung kündigt ohne die Zustimmung der anderen Person. Dies auch, wenn nur eine der beiden diesen Vertrag unterzeichnet hat.
Ansonsten müssen alle Parteien den Vertrag unterzeichnen, damit diese die gleichen Rechte aber auch Pflichten haben. Sobald mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnen haften diese solidarisch für einander und müssen auch gemeinsam eine Kündigung unterschreiben.
Es gibt keine rechtliche Hürden für die Anzahl an Personen in einem Mietvertrag, solange die Wohnung gross genug ist (keine Überbelegung).
In einer Hausratversicherung sind alle Personen der Wohngemeinschaft versichert. |
Prüfe die Policy deiner Hausratsversicherung ob ihr eine Unterdeckung habt. Speziell in dem Fall, wo inzwischen mehr Personen in eurer Wohnung zugezogen sind. |
swisscaution: als Paar eine Wohnung mieten
JUSTIS: die Tücken eines gemeinsam unterzeichneten Mietvertrags |
Text: Anina, Jonas, Medea, Elena, David
Koordination: Jonas
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